Die dritte Novellierung des deutschen Tierschutzgesetzes (TSchG) ist am 13. Juli 2013 in Kraft getreten. Danach benötigen Personen, die gewerblich Hunde ausbilden oder mit Hunden umgehen und gewerblich die Ausbildung der Hunde durch den Hundehalter anleiten, ab dem 1. August 2014 eine behördliche Erlaubnis, § 11 Abs. 1 Nr. 8f TSchG. Diese Änderung gilt damit für alle Hundetrainer, -ausbilder und Hundepsychologen. Die neu geregelte Erlaubnispflicht soll sicherstellen, dass Personen, die gewerblich Hunde ausbilden oder gewerblich die Ausbildung der Hunde durch den Hundehalter anleiten, aufgrund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgang mit Hunden die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen (Sachkunde). In Anwendung der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Tierschutzgesetz (Ziffer 12.2.2.2) wird die Sachkunde in der Regel in entsprechenden Kursen (Studium) bei privaten und öffentlichen Stellen erworben. Eine dieser Stellen ist die Hundeschule und Schule für Berufe mit Hunden Hundeerziehung NaturNah. Chris und Jörg haben bisher seit über 10 Jahren an verschiedenen Instituten und Akademien als Dozenten auf diesem Gebiet gearbeitet. Aufgrund ihrer zielgerichteten und fachlich fundierten Arbeit haben alle ihre Studienteilnehmer nach Ende ihrer Ausbildung die Genehmigung ihres zuständigen Kreisveterinäramtes bekommen, nach § 11, Abs.1, Nr.: 8f (TSchG) Hunde und Menschen in der Hundeerziehung auszubilden. Jörg Denzin ist zuständig für folgende Ausbildungen:
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